1. Fragen zu den Kategorien

 

2. Organisatorisches

  • Wer ist zur Ausschreibung zugelassen?

    Alle ordentlichen, in einem Masterstudium inskribierten Studierenden einer österreichischen Universität, Fachhochschule und/oder Pädagogischen Hochschule.

  • Ich habe bereits mit meiner Masterarbeit begonnen. Kann ich mich dennoch für die Ausschreibung bewerben?

    Ihr könnt sowohl geplante als auch laufende Arbeiten einreichen. Die Masterarbeit muss spätestens mit 15. April 2018 begonnen und bis längstens 15. April 2019 von der jeweiligen Universität, Fachhochschule und/oder Pädagogischen Hochschule positiv beurteilt werden.

  • In welchen Sprachen kann ich die Masterarbeit verfassen?

    Du kannst die Masterarbeit auf Deutsch oder Englisch verfassen.

  • Können nur Masterarbeiten eingereicht werden?

    Natürlich können auch Diplomarbeiten eingereicht werden. Bachelorarbeiten sind leider nicht zugelassen.

  • Wer kann/muss die Masterarbeit betreuen?

    Eine Professorin bzw. ein Professor einer Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule.

  • Was muss ich tun, wenn ich Fragen zur Bewerbung (Forschungskonzept, Motivationsschreiben, Fristen etc.) habe?

    Am Besten du schreibst uns eine E-Mail an office@oessfo.at oder du rufst unter der Nummer 0664 / 3074061 an. Wir helfen dir dann gerne weiter!